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Haus- und Badeordnung Drucken E-Mail

Haus- und Badeordnung

Atlantis Freizeitbad

Bäderbetrieb Dorsten GmbH

 

Allgemeines

1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Atlantis Dorsten.

2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte bzw. mit dem Abschluss eines Nutzungsvertrags, z.B.   Mitglieder-Abo, erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

3. Die Einrichtungen des Atlantis Freizeitbades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gastfür den Schaden.

4. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den gesetzlichen Bestimmungen, den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

5. Zum Schutz der Gesundheit der Gäste ist das Atlantis Dorsten ein Nichtraucherbad, und daher ist das Rauchen grundsätzlich in allen Bereichen nicht erlaubt.

6. Das Tauchen ist nur in den dafür zugelassenen Bereichen gestattet.

7. Behälter aus Glas dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht und benutzt werden.

8. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

9. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

10. Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen.

 

Öffnungszeiten und Zutritte

11. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben.

12. Die Bade- und Saunazeit endet 30 Minuten  vor Schließung

13. Der Einlass für Bade- und Saunabereich endet 90 Minuten vor Schließung

14. Die Geschäftsleitung behält sich im Interesse der Sicherheit der Besucher vor, die Nutzung des Bades oder Teile davon einzuschränken.Hierfür werden keine Ermäßigungen gewährt.

15. Die Betriebsleitung behält sich vor, bei starkem Besucherandrang Änderungen am Einlass vorzunehmen.

16. Der Zutritt ist nicht gestattet für:

a)  Personen, die unter berauschenden Mitteln stehen,
b)  Haustiere und Personen, die Tiere mit sich führen,
c)  Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (im Zweifelsfalle kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden.

17. Außerhalb besonders dafür ausgewiesener Veranstaltungen oder Kurse haben Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, nur zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson Zutritt.

18. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ferner Kinder unter 10 Jahren ist die Nutzung der Einrichtungen des Atlantis Dorsten nur zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson gestattet.

19. Kinder unter 10 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Aufsichtspersonen Zutritt. Ausnahmen für jüngere Kinder mit nachgewiesenen Schwimmfähigkeit und entsprechender Vollmacht des Erziehungsberechtigten, können im Einzelfall zugelassen werden.

20. Jeder Gast muss im Besitz eines örtlichen Eintrittsnachweises für die entsprechende Leistung sein (nach den örtlichen Gegebenheiten sind hier die Folgen einer missbräuchlichen Nutzung der Eintrittsnachweise zu regeln).

21. Gelöste Eintrittsnachweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittsnachweise wird kein Ersatz gezahlt.

 

Haftung

22. Die Gäste nutzen die Einrichtungen des Atlantis Freizeitbades auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

23. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.

24. Der Betreiber einschließlich des gesamten Personals haften im gesamten Bereich des ATLANTIS Bades Dorsten für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades einschließlich Parkdeck abgestellten Fahrzeuge.

25. Die Nutzung der Schränke/Spinde erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht bei Diebstahl.

 

Nutzung des Atlantis Dorsten

26. Die Badezeit, einschließlich Aus- und Ankleiden, richtet sich nach dem gelösten Tarif. Bei Überschreitung besteht Nachzahlungspflicht.

27. Die Kabine oder den Schrank hat der Gast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während des Besuches bei sich zu behalten. Für in Verlust geratene Schlüssel ist ein Betrag in Höhe des Verlustes zu entrichten. Der Gast erhält diesen  Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird.

28. Für in Verlust geratene Eintrittsnachweise (Chip-Coin) ist ebenfalls eine bekannt zu gebende Gebühr in Höhe des Verlustes zu entrichten.

29. Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.

30. Die Gäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen betreten.

31. Der Aufenthalt im Nassbereich des Atlantis Freizeitbades ist grundsätzlich nur in üblicher Badebekleidung gestattet.

32. Nicht gestattet ist:

a) Nacktbaden
b) Platzreservierungen der Sitz- und Liegeflächen (das Personal des Atlantis Dorsten ist berechtigt, reservierte Liegen zu räumen.)
c) Andere Badegäste zu belästigen, z. B. unterzutauchen oder sie in die Becken zu stoßen
d) Seitliches Einspringen in das Schwimmerbecken

33. Die Benutzung des Solebeckens ist Kinder bis vier Jahren nicht gestattet.

34. Das Sportbecken ist nur von geübten Schwimmern zu nutzen.

35. Die Nutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten oder ähnlicher Wassergegenstände bedarf besonderer Zustimmung. Die Benutzung von Augenschutzbrillen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmerbecken ist nicht gestattet (über Ausnahmen entscheidet das Aufsichtspersonal).

 

Besondere Einrichtungen

36. für sonstige Einrichtungen des Bades (z.B. Sauna, Fitness-Räume, Solarien, Gastronomie etc.) sind zusätzliche Ergänzungsordnungen bindend.

 

Sauna

37. Die Nutzung des gesamten Saunabereiches ist für Kinder bis vier Jahren nicht gestattet. Kinder bis 16 Jahren haben Zutritt zur Sauna nur in Begleitung von Erwachsenen.

38. Liegen dürfen nicht reserviert werden, das Personal des Atlantis Dorsten ist berechtigt, die Liegen zu räumen.

 

Ausnahmen

39. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. Alle Regelungen zur Sicherheit der Gäste bleiben jedoch unverändert bestehen.

40. Das Erlebnis-Aussenbecken ist nicht für den Winterbetrieb ausgelegt und wird bei ersten Frosttemperaturen geschlossen.